Sachverständigengutachten gem. § 163 FamFG:




Mein Tätigkeitsbereich umfasst die Erstellung von Sachverständigengutachten in familiengerichtlichen Verfahren zu folgenden Fragen:


  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Erziehungsfähigkeit
  • Kindeswohlgefährdung
  • Herausnahme/Rückführung


Mir ist ein kindzentrierter Blick wichtig.


Gutachten können sowohl entscheidungsorientiert als auch lösungsorientiert erstellt werden. 



Für den Sachverständigen sind die Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht wensentliche bestandteilebei der Erstellung der Gutachten. 


Darüber hinaus bin ich Mitglied im Qualitätszirkel Familiengutachten. 


Somit ist ein regelmäßiger fachlicher Austausch sowie regelmäßige Fortbildungen zu verschiedenen Themen gewährleistet. 







Mitglied im Qualitätszirkel zur Förderung von Qualitätsstandards in der Erstellung gutachtlicher Stellungnahmen für das Familiengericht in Kindschaftsachen gem. §163 FamFG.


* Qualitätsstandards gem. Mindestanforderungen an     Gutachten im Kindschaftsrecht


* Multiprofessionalität


* Fortbildungen


* Fall- und Fachberatung, Supervision