Verfahrensbeistand

Was ist ein Verfahrensbeistand?


Der Verfahrensbeistand wurde früher auch Anwalt des Kindes genannt. Seine Aufgabe ist es nach § 158 FamFG die Bedürfnisse des Kindes /der Kinder während eines Verfahrens nicht aus den Augen zu verlieren und dem Willen des Kindes im Gerichtsverfahren einen angemessenen Raum zu verschaffen.  Dabei hat das Wohl des Kindes Vorrang.

Wann wird ein Verfahrensbeistand tätig?


Der Verfahrensbeistand wird tätig in Kindschaftssachen.


Das sind nach § 151 FamFG alle dem Familiengericht zugewiesenen Verfahren, die folgende Punkte betreffen:


  • die elterliche Sorge
  • das Umgangsrecht
  • die Vormundschaft
  • eine Pflegschaft für einen Minderjährigen
  • die freiheitsentziehende Unterbringung eines Minderjährigen


Außerdem wird der Verfahrensbeistand in Abstammungssachen und in Adoptionssachen tätig.